Kirchenwahlen am 1. März 2020 in Westfalen
Beginn mit der
Gemeindeversammlung
am Sonntag, 17. November 2019
„geMEINde beWEGen“ lautet das Motto der Kirchenwahlen, die am 1. März 2020 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden. Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl.
Damit die stimmberechtigten Mitgliederinnen und Mitglieder einer Gemeinde tatsächlich wählen können, braucht es mehr Kandidatinnen und Kandidaten als Plätze. Alle volljährigen Gemeindemitglieder unter 75 Jahren können sich zur Wahl stellen.
Ab unserer Gemeindeversammlung, die am Sonntag, 17. November 2019, nach dem Gottesdienst in der Martin-Luther-Kirche stattfindet, können die Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden.
Das Motto zur Kirchenwahl soll Menschen ansprechen, die in ihrer Gemeinde etwas bewegen möchten.
Die Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens und kümmern sich um Mitarbeitende wie Finanzen. Das Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt also auch Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber. Es bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen. Vielerlei Gaben, Fähigkeiten und Kompetenzen sind gefragt – ob Pädagogik, Kreativität und Fantasie, Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen.
Sie haben Fähigkeiten und Talente, die Sie in Ihrer Gemeinde einbringen möchten? Oder Sie kennen Menschen, auf deren Kenntnisse und Kompetenzen die Gemeinde nicht verzichten sollte? Dann reichen Sie doch Ihren Wahlvorschlag bei uns ein. Er muss von mindestens fünf wahlberechtigten Gemeindemitgliedern per Unterschrift unterstützt werden. Die Frist zur Abgabe endet am 29. November 2019.
Machen Sie mit!
Kommen Sie zur
Gemeindeversammlung,
Sonntag, 17. November 2019,
11:30 Uhr, in die Kirche.