Kirchenwahl am 1. März 2020 in Westfalen










  • Wie geht es weiter nach der Gemeindeversammlung?


    „geMEINde beWEGen“ lautet das Motto der Kirchenwahlen, die am 1. März 2020 in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) und in ganz Nordrhein-Westfalen stattfinden. Alle vier Jahre stehen die Presbyterien, die Leitungsgremien der örtlichen Kirchengemeinden, zur Wahl.

    Ab der Gemeindeversammlung, die am Sonntag, 17. November 2019, nach dem Gottesdienst in der Martin- Luther-Kirche stattfand, können bis zum 29. November Wahlvorschläge für Kandidat*innen benannt werden.

    Dann wird sich entscheiden, ob es zu einer Wahl kommt oder nicht. Dies war bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

    Bis Weihnachten werden dann alle Vorschläge geprüft, evtl. ergänzt und ein einheitlicher Wahlvorschlag erarbeitet.

    Dieser wird am 5. Januar abgekündigt, mit der Möglichkeit der Beschwerde.

    Wenn es zu einer Wahl kommen sollte, beginnt ab 27. Januar das Wahlverfahren mit der Auslegung der Wahlverzeichnisse zur Einsicht im Gemeindebüro. Diese Auslegung schließt am 14. Februar.

    Die Kandidat*innen werden sich dann im nächsten Gemeindebrief vorstellen.


    Ab 16. Februar 2020 beginnt die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis zum 27. Februar.


    Die Wahl ist dann am 1. März 2020. Genaueres wird rechtzeitig bekannt gegeben.


    Gibt es keine Wahlhandlung, da es genau so viele Kandidat*innen wie freie Presbyter*innenstellen gibt, wird der bestandskräftige Wahlvorschlag mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 26. Januar 2020 abgekündigt.


    Auf jeden Fall ist dann die Amtseinführung der neuen und die Verabschiedung der ausgeschiedenen Presbyter*innen am Sonntag, 22. März 2020.


    Dazu laden wir jetzt schon herzlich ein!


    Pfarrerin Friederike Scholz-Druba,

    Vorsitzende des Presbyteriums